Bautagebuch: Stress mit KfW und ELW

Am  8. November lese ich zufällig einen neuen Bericht vom Handelsblatt, dass die KfW-55 Förderung bis Ende Januar eingestellt werden soll:

Ich empfinde die Vorlaufzeit von nicht mal drei Monaten (inklusive Weihnachtszeit) zwar als etwas knapp, aber für uns müsste es ja eigentlich noch gut reichen. Um den Antrag stellen zu können, brauche ich eine sogenannte “BzA-ID”, welche ich vom OKAL Energieberater bekomme, indem ich dort einen “Antrag für die Effizienzhausberechnung” einreiche, wofür ich wiederum die Quadratmeterzahl des Hauses benötige, die ich vom Architekten über die “Wohnflächenberechnung” nach Finalisierung der Baupläne erhalte.

Am 14. Dezember ist es dann soweit und Herr F. schickt mir die Baupläne, die Kubatur und die Wohnflächenberechnung. Im Antrag für die Effizienzhausberechnung trage ich also die 261,27 m² ein und kreuze explizit an, dass *zwei* Wohneinheiten geplant sind:

Schon zwei Tage später kommt dann die Antwort von OKAL per E-Mail, welche als Anhang die “Bestätigung zum Antrag” (BzA) enthält:

Diese wiederum enthält die oben erwähnte “BzA-ID”, eine fünfzehnstellige Zahl, welche man beim KfW Antrag angeben muss. Beim Überfliegen des Dokuments fallen mir ein paar Diskrepanzen auf, welche aber laut Berater Herr W. zu ignorieren seien.

Wenige Tage später registriere ich mich dann bei der KfW …

… und starte den Beantragungsprozess: Nach der Eingabe der BzA-ID …

… komme ich auf eine Seite mit meinen Baudaten, wo mir aber leider nur eine einzige Wohneinheit angezeigt wird:

Ich wundere mich zunächst, wo die ganzen Daten plötzlich herkommen. Interessanterweise wird wohl vom Energieberater ein Datenbankeintrag bei der KfW erstellt, welcher über die BzA-ID eindeutig referenziert werden kann. Also sollte man wohl diese Zahl auch besser geheim halten.

Ich habe mal ein Diagramm erstellt, um den ganzen Prozess bis hierhin etwas zu verdeutlichen:

Weil ich eine Einliegerwohnung (Abkürzung ELW) geplant hatte und damit *zwei* Wohneinheiten fördern wollte, schaue ich nochmals in die BzA von OKAL und stelle fest, dass dort tatsächlich auch nur eine Wohneinheit vermerkt war:

Um der Sache auf den Grund zu gehen, frage ich natürlich erst mal bei meinen Berater nach, …

… der diese Angelegenheit dann an den, mir bereits vom Musterhaus Fellbach bekannten, Verkaufsleiter Herrn L. weiterleitet.

Während ich auf Antwort warte, reduziere ich mein 3D-Modell noch kurz auf das Wesentliche …

… und schicke die im STL-Format exportierte Datei an meine Neffen, die für mich das Gebäude auf dem 3D-Drucker im Maßstab 1:60 ausdrucken wollen. Wenig später kommt dann auch schon die erste Erfolgsmeldung, dass die Einliegerwohnung jetzt fertig sei:

Irgendwie fühlt es sich gut an, die Familie im Team zu haben und dazu passt jetzt auch der Song “Singing altogether”, den ich gerade für meine geplante Tournee am Computer eingespielt habe:

Aber weiter mit der eigentlichen Geschichte: Ich erhalte von Herrn L. die Nachricht, dass OKAL wohl nichts von der ELW wusste und mir die Bestätigung für die KfW nur dann geben wolle, wenn ich eine zweite Lüftungseinheit bestelle, was nach ersten Schätzungen von Herrn F. den Ausbau der ELW dann wohl auf mindestens 34.000,- Euro verteuern würde. Beim (zweiten) Kostenvoranschlag hatte mein Berater Herr W. für die ELW noch 12.500,- Euro kalkuliert.

Mir stellen sich sofort (mindestens) zwei Fragen:

  • Warum wusste OKAL nichts von der gewünschten Einliegerwohnung?
  • Warum wusste Herr W. nicht, dass OKAL für die Einliegerwohnung auf eine zweite Lüftungseinheit besteht?

Weil ich mit meiner Kalkulation bereits jetzt schon weit höher liege, als ursprünglich geplant, gefällt mir der Gedanke, nochmals 20.000,- Euro mehr berappen zu müssen, natürlich überhaupt nicht. Außerdem deutet es sich bereits jetzt schon an, dass am Ende die ELW sogar noch deutlich teurer werden wird.

In einer E-Mail versuche ich, den etwas komplizierten Fall für alle nochmal möglichst klar zu formulieren:

Generell wundere ich mich auch über die Pflicht zur zweiten Lüftungseinheit: Herrn Ws. ursprüngliche Idee war es ja, dass man den bestellten Wohnkeller durch Einbau von Küche und Bad “ganz einfach” zu einer Einliegerwohnung aufwerten könne und diese dann warm vermietet. Bei der Unterzeichnung des Vertrags fand ich diese Idee auch wirklich super.

Ich hatte deswegen auch schon vorher extra mit der KfW abgeklärt, dass keine separate Abrechnungsmöglichkeit für die Förderung notwendig ist:

Auf meinen Wunsch hin fragt deshalb Verkaufsleiter Herr L. nochmals bei OKAL nach, was denn nun der eigentliche Grund für die teure Vorschrift sei und wir erhalten von einem Herrn Frank M. folgende Antwort:

Weil es eine Lüftungsordnung gibt. Dort steht, das 2 Wohnungen unabhängig voneinander Belüftet werden müssen. Ebenso steht dort, das Wohnungen Be- Entlüftet werden müssen unabhängig vom Bewohner. OKAL hat sich für die Lüftung mit WRG entschieden und führt dies nur so aus.

Die einzige “Lüftungsordnung”, die ich dann anschließend im Internet finden kann, ist aber die für “schwere und mittlere Kampfschiffe” aus der Kaiserzeit:

Als wir dann bei Herrn M. nochmal genauer nachfragen, erhalten wir folgende Antwort:

Das eine ist die DIN 1946-6. Das andere ist die Bauordnung für Mehrfamilienhäuser.

Laut Herrn L. habe ich jetzt eigentlich nur zwei Optionen, nämlich:

  1. Auf die KfW-55-EE Förderung von 26.500,- Euro für die ELW zu verzichten
  2. Einen ähnlich hohen Betrag für die zweite Lüftungseinheit zu bezahlen

Beide Möglichkeiten sagen mir überhaupt nicht zu und ich fühle mich unfair behandelt: Deshalb schreibe ich in Absprache mit Herrn L. die allererste E-Mail an OKAL, in der ich zum Ausdruck bringe, dass ich das so nicht akzeptieren wolle:

Interessanterweise habe ich in der ganzen Zeit bis jetzt noch mit keinem einzigen OKAL Mitarbeiter gesprochen, sowohl Verkäufer als auch Architekt sind ja beide selbständig tätig.

Ein junger, freundlich klingender Kundenbetreuer Herr L. ruft mich am nächsten Tag zurück und verspricht, sich umgehend meine Dokumentation durchzulesen und sich anschließend wieder bei mir zu melden. Außerdem erfahre ich noch, dass OKAL ein neues E-Mail System hat, dass wohl automatisch Nachrichten an service@okal.de durch intelligente Analyse von Absender, Betreff und Inhalt an den entsprechenden Mitarbeiter weiterleitet.

Um für *beide* Wohneinheiten eine Förderung zu bekommen, bräuchte ich laut KfW eine *neue* BzA-ID, welche von OKAL noch vor dem 31. Januar ausgestellt werden müsste. Heute ist bereits der 6. Januar, also wird es so langsam eng mit meiner Planung.

Das sieht wohl auch Herr W. so, der mir mitteilt, dass seiner Meinung nach ohne Bauantrag nicht mit einer neuen BzA-ID zu rechnen wäre. Als ich diese neue Information aus Unachtsamkeit ungefiltert meinem Architekten weiterleite, führt dies in der emotional sowieso schon etwas angespannten Lage gleich zu noch mehr schlechten Vibrationen .

Ich rufe nochmals bei der KfW an und erfahre, dass zumindest für den Start ihres Prozesses kein gestellter Bauantrag notwendig sei:

Um am Ende nicht auf dem schwarzen Peter sitzen zu bleiben, schaue ich mir nochmals die Vertragsunterlagen an und tatsächlich ist es dort gar nicht so ganz leicht ersichtlich, dass ich überhaupt eine zweite Wohneinheit bestellt habe. Immerhin finde ich aber in einem der von Herrn W. legitimierten Zoom-Mitschnitten einen Hinweis:

Daraufhin rufe ich meinen Chor- und Anwaltskollegen Matthias an und frage ihn, was ich seiner Meinung nach nun tun solle: Zunächst erfahre ich, dass ich wohl eine Versicherung auf meiner Liste vergessen habe, …

nämlich die ...

Bauherren-Rechtsschutz Versicherung

[Einklappen]

Dann schlägt er mir vor, den Ball erst mal flach zu halten und mich vorher mit dem Architektenpaar “Ute” und “Sonny” zu besprechen. Ute singt ebenfalls im Chor und ihr Mann Sonny ist sogar Energieberater.

Im anschließenden Telefonat zeigen sich beide ebenfalls irritiert von der “Pflicht” zur zweiten Lüftungseinheit. Insbesondere gebe es bezüglich der Wärmeleistung der Heizung ja keinen ersichtlichen Unterschied, ob es jetzt Menschen im Wohnkeller oder in einer separaten ELW warm (über 21 Grad?) haben wollen.

Außerdem meint Sonny noch, dass die Vorbereitungen für eine Einliegerwohnung seiner Meinung nach nur so um die 20.000,- Euro kosten dürften.

Ute bringt mich dann noch auf die Idee, unabhängig von OKAL einen externen Energieberater einzustellen, der mir eine BzA-ID für beide Wohneinheiten ausstellt. Außerdem weist sie mich noch auf den Bauherren-Schutzbund hin, der wohl Menschen in solchen Lebenslagen unterstützen will:

In der Zwischenzeit rufe ich noch beim Finanzministerium Rheinland-Pfalz an, welches wohl auch für Baurecht zuständig ist:

Der Mitarbeiter dort kennt ebenfalls die “Lüftungsordnung” nicht und sieht auch keine direkte Notwendigkeit für eine zweite Lüftungsanlage. Brandschutz könnte ein Thema sein, aber dafür müsse man einfach nur für ein paar Euro Brandschutzklappen in den Lüftungsleitungen installieren, um einen möglichen “Brandüberschlag” zwischen den Wohnungen zu verhindern.

Schließlich stelle ich auch noch über das Kontaktformular der Firma Zimmermann meine Frage:

Ich bin im Begriff, ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Rheinland-Pfalz mit Ihrer Proxon Luftheizung zu bauen. Meine Frage ist, ob dafür eine zentrale Lüftungseinheit reicht (mit Brandschutzklappen), oder ob dafür zwei separate Lüftungseinheiten notwendig sind.

Beim Rückruf eines kompetent klingenden Herrn M. erfahre ich, dass die zweite Lüftungseinheit sicher nicht wegen Brandschutz benötigt wird. Die unabhängige Steuerungsmöglichkeit (z.B. der Lüftungsstärke) könnte der Grund sein, warum OKAL darauf besteht.

Weil aber sowieso jeder Raum eine separate Temperaturregelung hat, spielt das für mich eigentlich keine entscheidende Rolle. Außerdem wäre ja die zweite Lüftungseinheit wohl im Technikraum, wo ein Mieter sowieso keinen Zugang hätte .

Am Ende verspricht mir der Kollege, sich nochmals im Detail schlau machen zu wollen.

Weil mich das ganze Hin-und-Her mittlerweile ziemlich stresst, verfasse ich dann noch eine Liste mit Verbesserungsvorschlägen, um zukünftige Kunden vor ähnlichen Problemen zu bewahren:

Als dann beim Friseurtermin die Dame an meinem rechten Ohr kräftig mit der Schere klappert, bekomme ich plötzlich ein Summen im Kopf, das anschließend auch nicht mehr weggeht. Menno, das hat mir jetzt gerade noch gefehlt .

Inzwischen haben meine Neffen das Haus fertiggestellt, …

… in dem bereits der erste Bewohner eingezogen ist:

Dann schickt mein Architekt Herr F. die neue Kostenaufstellung und ich übernehme die Daten für die Einliegerwohnung fertig in eine Google-Tabelle:

Statt der von Herrn W. prognostizierten 12.500,- Euro sind es jetzt stolze 59.244,- Euro (ohne Küchen- und Bad-Objekte). Wieder schreibe ich eine E-Mail an die üblichen Verdächtigen mit der Bitte, dass sich alle mal an einen Tisch setzen und eine akzeptable Lösung für das Problem finden:

Mein OKAL Kundenbetreuer Herr L. hat in der Zwischenzeit meine Ausführungen gelesen und ruft mich deshalb zurück: Er stimmt mir zu, dass hier ein Fehler passiert sei. Nachdem ich ihn über Utes Vorschlag mit dem externen Energieberater in Kenntnis setze, meint er, dass er meine Vorschläge zur Problemlösung zumindest als konstruktiv ansieht. Am Ende verbleiben wir so, dass ich meinen “Sonderweg” weiter verfolge.

Ich telefoniere wieder mit meinem Berater Herrn W., der mir dann vorschlägt, das Haus auf KfW-40-Plus umzustellen, um über die höhere Förderung …

… wenigstens etwas von den Mehrkosten zu kompensieren und vor allem auch dem mittlerweile drängenden KfW-55 Termin aus dem Weg zu gehen. Eigentlich wollte ich den höheren Energiestandard explizit *nicht* haben, weil mir die Damen von der Firma Schneider damals gesagt haben, dass man sich in so einem dichten Haus, wie in einer Plastiktüte fühlen würde:

Aber mangels Alternativen gebe ich nun auch dieser Option eine Chance und kalkuliere die verschiedenen miteinander verwobenen Szenarien:

  • OKAL oder externer Energieberater?
  • Ein oder zwei Wohneinheiten für den KfW-Antrag?
  • Eine oder zwei Lüftungsanlagen?

Aus der resultierenden Kalkulation geht dann eindeutig hervor, dass die Option KfW-40-Plus mit externem Energieberater finanziell am attraktivsten ist. Glücklich, für alle Beteiligten eine gute Lösung gefunden zu haben, teile ich meine neuen Erkenntnisse mit den Kollegen:

Weil mir mein Energieberater “Sonny” beim Telefonat signalisiert hat, dass er die nächsten drei Monate keine Zeit für mich habe, mache ich mich auf die Suche nach einem anderen Experten und werde schließlich beim “Planungsbüro für Bauphysik” in Simmern fündig:

Ich schildere dem Geschäftsführer Herrn Jakob S. meinen Plan und erfahre, dass von der KfW bei “40-Plus” eine separate “Visualisierung” des Strom- und Wärmeverbrauchs für jede Wohneinheit vorgeschrieben ist. Das ist wohl in den entsprechenden KfW-FAQs dokumentiert und stand auch tatsächlich bereits in der Antwort der KfW auf meine Anfrage:

Anscheinend geht so eine separate Visualisierung mit der Luft-Luft Wärmepumpe von Proxon nicht, wäre aber mit einer Luft-Wasser Wärmepumpe mit Fußbodenheizung möglicherweise machbar. Deshalb schlägt mir der Diplom Ingenieur Herr S. vor, die Heizungsmethode vielleicht noch zu ändern. Ich informiere meine Kollegen wieder über die neuen Erkenntnisse:

Ich recherchiere weiter und entdecke, dass es neben KfW-40-Plus Förderung auch noch KfW-40-EE gibt, bei der eine separate Visualisierung wohl nicht gefordert ist. Also füge ich meiner Tabelle noch weitere Szenarien hinzu und finde in der letzten Spalte mit KfW-40-EE, zwei Wohneinheiten und externem Energieberater die nun optimale Lösung:

Mittlerweile ist auch das Paket von meinen Neffen bei mir angekommen …

… und ich mache für die Familie noch schnell eine kleine “Unboxing”-Dokumentation:

Nachdem das Summen im Ohr über drei Wochen nicht verschwunden ist, gehe ich zur Sicherheit doch noch zum Tübinger Ohrenarzt, …

… der aber zum Glück eher Entwarnung gibt, weil das Geräusch im Vergleich zu schweren Fällen doch ziemlich leise sei. Zur Linderung bekomme ich Nasentropfen und Ginko verschrieben.

Auf dem Weg zu einem kurzen Wochenendausflug kontaktiert mich mein Architekt Herr F., der wissen will, wie groß der Dachüberstand des Zwerchhauses sein soll. Die Erfüllung dieses Sonderwunsches hat mir nämlich Herr L. als Entschädigung für den ganzen Ärger in Aussicht gestellt. Ich halte kurz an und ermittle 45 Zentimeter als optisch perfekten Überstand:

Nach dem Wochenende bespreche ich die aktuelle Situation dann nochmals mit Herrn Christoph B. vom “Planungsbüro für Bauphysik”. Der meint, dass mein neuer KfW-55-EE Plan so funktionieren könnte. Also lasse ich mir ein Angebot erstellen, welches ich dann auch sofort annehme …

… und dann die Kollegen darüber informiere, dass jetzt die Weichen gestellt sind:

Ich bin jetzt auch wirklich froh, das leidige Thema endlich abgeschlossen zu haben. Hoffen wir mal, dass nun alles, wie geplant, locker über die Bühne geht.

Liebe Grüße (noch) aus Tübingen

Michael Holzheu

PS: Nach der gestrigen Hiobsbotschaft von der KfW ziehen allerdings schon wieder dunkle Wolken über meinem Bauprojekt auf

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